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05. Juli 2012

Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt - Objektblatt für den Flughafen Basel-Mulhouse

Die Handelskammer beider Basel unterstützt den vorliegenden Entwurf des Objektblatts für den Flughafen Basel-Mulhouse im SIL im Grossen und Ganzen. Sie beantragt, einige Präzisierungen und Ergänzungen vorzunehmen.

 

Zur Vernehmlassungsvorlage

Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) Objektblatt für den Flughafen Basel-Mulhouse (Anhörung)

 

Ausgangslage

Der Flughafen Basel-Mulhouse – als einer der drei Landesflughäfen der Schweiz – trägt massgeblich zur Wertschöpfung in der Region Basel bei. Zudem ist die Plattform Flughafen mit den Bereichen Aviatik und der aviatiknahen Industrie einer der wichtigsten Arbeitgeber der Region. Indirekt generiert der Flughafen zusätzlich ein Vielfaches an Arbeitsplätzen, so dass er als Wirtschaftsmotor bezeichnet werden kann. Deshalb sind der Betrieb und die Entwicklungschancen des Flughafens für die Handelskammer beider Basel von zentraler Bedeutung.

 

Beurteilung

Das SIL-Objektblatt würdigt die Rolle des Flughafens Basel-Mulhouse in der Region in angemessener Weise. Gerade dessen Bedeutung als binationale Luftverkehrsinfrastruktur in einem trinationalen Kontext wird erkannt. Auch das Bekenntnis, dass der Flughafen Basel-Mulhouse auch weiterhin partnerschaftlich mit Frankreich betrieben werden soll, wird unterstützt. Wobei die Schweiz diesbezüglich ihre Position wieder verstärkt wahrnehmen soll. In diesem Kontext fehlt im Kapitel „Rechtliche Grundlagen der Zusammenarbeit“ die Erwähnung des kürzlich zwischen Frankreich und der Schweiz unterzeichneten accord de méthode für den Secteur Suisse des Flughafens im Bereich Arbeitsrecht. Die in diesem Rahmen zum Arbeitsrecht und Steuerrecht geführten Verhandlungen müssen in den SIL einfliessen.

Ergänzen der Ausgangslage mit dem accord de méthode und der Zuständigkeit der Schweiz im zahlreichen Belangen des Secteur Suisse.

Ergänzen der Festlegung „Zweckbestimmung“ wie folgt: Der Flughafen hält für die aviatiknahe Industrie geeignete Flächen bereit und stellt zusammen mit den Schweizerischen Behörden günstige Rahmenbedingungen zur Verfügung.

 

Besonderes Augenmerk sollte der aviatiknahen Industrie beigemessen werden. Denn der Flughafen Basel-Mulhouse ist nicht nur eine Infrastruktur für den Personen- und Gütertransport sowie der allgemeinen Luftfahrt, sondern ist auch Standort von wertschöpfungsintensiven Unternehmen, die international renommiert sind. Diese sind in den Bereichen Wartung und Innenausbau aktiv. Gerade im industriellen Teil besteht Ausbaupotenzial, das auch künftig genutzt werden soll.

Ergänzen der Ausgangslage durch Festhalten der Bedeutung der aviatiknahen Industrie.

 

Im Hinblick auf die Problematik der Lärmbelastung, die in letzter Zeit wieder vermehrt diskutiert wird, stimmt es positiv, dass sich das Objektblatt auf den gegenwärtigen Betrieb und die damit zusammenhängenden Berichte stützt. Es sind dies die Prognosen von 2005 und den „Plan d’exposition au bruit“ (PEB) von 2004. Die Realisierung einer Parallelpiste erachten wir unter den aktuellen Betriebszahlen (weniger als 150‘000 Flugbewegungen p.a.) analog der Flughafenunternehmung als noch nicht nötig.

Dem Schienenanschluss des EAP wird entsprechend dessen Wichtigkeit im Objektblatt grosses Gewicht beigemessen, was wir explizit unterstützen. Ebenso die Einbindung in das Fernverkehrsnetz unter Einbezug der anderen Landesflughäfen. Allerdings handelt es sich um ein Projekt, das 2017 in Betrieb gehen soll. In diesem Zusammenhang haben wir zwei Korrekturvorschläge:

Anpassen der Festlegung, indem das Wort „langfristig“ ersetzt wird.

Der Vorbehalt der Verhältnismässigkeit aus Kostengründen ist ersatzlos zu streichen.

 

Downloads

Stellungnahme SIL Objektblatt Flughafen Basel Mulhouse

Martin Dätwyler
Direktor
[email protected]
T +41 61 270 60 81
Omar Ateya
Bereichsleiter Raumplanung, Energie & Umwelt

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